Die Doping-Problematik ist nicht nur in unserem Sport seit Jahren allgegenwärtig. In einer vernetzten Welt verbreiten sich Nachrichten heutzutage deutlich schneller als das noch vor 10-15 Jahren der Fall war. In Zeiten des Internets, in der, egal, ob im Sport, in der Politik oder in der Wirtschaft keine „Schweinerei“ mehr dauerhaft unentdeckt bleibt, fragt man sich schon, wie es sein kann, dass sich des Dopings überführte und aktuell gesperrte Athleten Woche für Woche bei Wettkämpfen an die Startlinie stellen und denken, sie würden damit durch kommen.
Anfang März berichtete das Online-Magazin 303 Triathlon etwa, dass eine 46-jährige, des Testosterondopings überführte Altersklassen-Athletin trotz ihrer Sperre beim Start eines 50-Meilen Ultra-Laufs an den Start gegangen war. Sie ging dabei einfach unter ihrem Mädchennamen an den Start, doch auch das blieb nicht unentdeckt. In der ähnlichen Gegend fand sich übrigens auch ein gewisser Lance Armstrong an der Startlinie eines 24-Stunden-MTB-Rennens, bei dem er, trotz lebenslanger Sperre, teilnahm. Da diese beiden Bewerbe aber offiziell nicht unter die Sanktionierung einer offiziellen Dopinginstitution fallen (wie es gerade in den Vereinigten Staaten leider öfters der Fall ist), dürften die Starts in diesem Fall wohl rechtlich erlaubt sein, moralisch sollte sich jeder selbst seine Meinung darüber bilden.
Während andere zumindest versuchen, ihren mangelnden Respekt vor einer Dopingsperre mittels Verwendung eines anderen Namens wenigstens zu kaschieren, interessieren sich andere noch deutlich weniger für die Außenwirkung und den erneuten Regelverstoß, den sie mit Starts während einer Dopingsperre begehen. Denn grundsätzlich gilt eine Dopingsperre für alle Sportarten und Wettkämpfe, die dem WADA-Code unterliegen.
Etwa beim Fall eines 47-jährigen Kärntner Amateursportlers, dessen positiver Dopingtest beim Trumer Triathlon 2015 auf mehrere Substanzen im Hinblick auf dessen sportliche Ergebnisse mehr für Belustigung als für ernsthafte Empörung sorgte. Dass es sich beim Fall des besagten Wolfgang F. wohl nicht um die versehentliche Einnahme eines Hustensaftes gehandelt haben dürfte, beweist die vierjährige Sperre, die F. für sein Vergehen ausgefasst hat. Dies hinderte ihn jedoch nicht daran (aus rechtlichen Gründen sagen wir noch ‚mutmaßlich‘) sich während dieser Sperre bei einem Skimarathon in Tschechien an den Start zu stellen und dort den Gesamt-52. um seinen wohlverdienten und ehrlich erkämpften 51. Platz zu bringen. Doch den Augen der wachsamen Community entging auch das nicht und dank aufmerksamen Kräften wie dem österreichischen Anti-Doping-Hardliner Wilhelm Lilge finden solche Aktionen auch bei einem breiten Sportpublikum Gehör.
Der nächste Fall ereignete sich gestern bei den Österreichischen Staatsmeisterschaften im Halbmarathon. Ein im letzten Jahr bei einem Hobby-Einzelzeitfahren gesperrter Masters-Fahrer aus Slowenien fand sich gestern auf der Start- und Ergebnisliste wieder. Der Fall sorgte im letzten Jahr für Aufsehen, weil Igor K. das Rennen rund um den Attersee gewann, wohl nicht damit gerechnet hat, dass es auch bei Hobby-Veranstaltungen Dopingkontrollen geben kann, die Dopingkontrolle (wohlwissend, wie das Ergebnis aussehen würde) verweigerte und dennoch danach zur Siegerehrung schlenderte, um sich als Sieger feiern zu lassen. Es mag wohl wenig überraschend sein, dass ein solcher Athlet auch wenige Monate später Attribute wie Anstand und Respekt weiterhin nur vom Hörensagen kennen dürfte, denn anders können wir uns nicht erklären, warum er schlichtweg auf die von der slowenischen Anti-Doping-Agentur ausgesprochenen 4-Jahres-Sperre „gepfiffen“ und den Halbmarathon (ähm.. mutmaßlich) mit einer Endzeit von 1:19:10 als immerhin 75. des Gesamtklassements beendet hat.
Dass ein Antreten bei solchen Bewerben erhebliche Konsequenzen nach sich zieht, scheint den gesperrten Dopern entweder nicht bewusst oder gänzlich egal zu sein. Wir haben vor kurzem bei der NADA Österreich nachgefragt und folgende Antwort erhalten: „Falls es einen Verdacht darauf gibt, dass eine Sportlerin oder ein Sportler während ihrer / seiner Sperre bei einem Wettbewerb teilnimmt, prüfen wir den Sachverhalt und stellen gegebenenfalls einen Prüfantrag an die unabhängige Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR). Der Sanktionsrahmen geht bis zur Neuauferlegung der Sperre (z.B. wieder zwei oder vier Jahre ab dem Zeitpunkt des Wettbewerbes). Genau geprüft werden muss allerdings, ob der Wettbewerb, an dem teilgenommen wurde, auch den Anti-Doping Bestimmungen unterliegt, d.h. das der Veranstalter dies z.B. in der Ausschreibung drinnen hat oder ähnliches.“
Ebenfalls haben wir auch von der slowenischen Anti-Doping-Agentur nachgefragt, wo man sich dankbar für unsere Information über Igor K. zeigte: „Vielen Dank für diese Information. SLOADO wird eine Untersuchung gemäß des WADC (Welt Anti Doping Code Anm.) starten“ durften wir als rasche Antwort an einem Sonntagnachmittag erhalten. Wir freuen uns, dass man seitens der österreichischen und slowenischen Doping-Agenturen diese Angelegenheiten ernst zu nehmen scheint.
Eine Frage bleibt jedoch. Warum schafft es ein gesperrter Sportler überhaupt an die Startlinie eines Bewerbes? Hat ein Veranstalter nicht die Pflicht, zu kontrollieren, wer aktuell gesperrt ist? Grundsätzlich sollte man das annehmen, jedoch wird es den Veranstaltern nicht überall gleich einfach gemacht. Tausende Starter durchzugehen erfordert für Organisatoren einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, der nicht zu unterschätzen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass man nicht in allen Ländern die Klarnamen aktuell (!) gesperrter Sportler veröffentlicht, wie es zum Beispiel auf der Webseite der Österreichischen Anti Doping Rechtskommission der Fall ist. Die deutsche NADA weigert sich bis heute, die Klarnamen zu veröffentlichen und erklärte sich uns gegenüber mit Datenschutzrichtlinien. Auf unsere Nachfrage, wie Veranstalter dann wissen sollten, welche Sportler aktuell gesperrt wurde, antwortete man uns auf der Facebook-Seite der NADA-Deutschland: „Weiterhin müssen wir uns an in Deutschland geltendes Recht halten, sodass man bzgl. der Online-Veröffentlichung schwer Vergleiche auf internationaler Ebene ziehen kann. In anderen Ländern wird es bspw. noch restriktiver gehandhabt. Darüber hinaus geht es hier um die Veröffentlichung des vollständigen Namens im Internet – Verbände & Veranstalter haben jederzeit die Möglichkeit uns bezüglich möglich gesperrter Athleten zu kontaktieren. Diese Möglichkeit haben auch bereits einige Sportveranstalter in Anspruch genommen“.
Im Hinblick auf eine ernsthafte und umfassende Kontrolle der Einhaltung von Dopingsperren ist diese unterschiedliche Handhabung der nationalen Agenturen ein Schuss ins Knie für den sauberen Sport. Obwohl wir niemandem das Bemühen um den Kampf gegen die Dopingproblematik absprechen wollen, hier gibt es definitiv Verbesserungsbedarf.
In Richtung der gesperrten Sportler wollen wir nur noch eines loswerden: zeigt wenigstens jetzt Respekt und akzeptiert die Dauer euer Sperre. Nach Ablauf eurer Sperre seid ihr wieder berechtigt, Wettkampfsport zu machen, davor habt ihr an der Startlinie nichts verloren!