Die wesentlichsten Änderungen (ab 1.1.2018)
- Die Wachstumsfaktoren „Thymosin-beta 4“ und zugehörige Derivate (z.B. „TB-500“) wurden neu in die Verbotsliste aufgenommen.
- „Tulobuterol“ wurde als Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten aufgenommen.
- „Glycerol“ wurde aus der Substanzklasse S5 (als Plasmaexpander) entfernt und ist ab 1.1.2018 nicht mehr verboten.
- Ab 1.1.2018 sind intravenöse Infusionen bis zu einem Volumen von maximal 100 mL innerhalb von 12 Stunden erlaubt. Zudem wurde der Text dahingehend geändert, dass auch Anwendungen im Rahmen von Behandlungen im Krankenhaus, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen erlaubt sind.
- Die Definition von Gendoping wurde angepasst, um aufkommende Genmanipulationstechiken zu umfassen.
- Neu aufgenommen wurde mit „1,3-Dimethylbutylamin“ eine Substanz, die dem ebenfalls verbotenen Methylhexanamin ähnelt und ebenso in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein kann.
- „Cannabidiol“ wurde von der Liste genommen. Pflanzlich hergestelltes „Cannabidiol“ kann allerdings Konzentrationen der verbotenen Substanz „THC“ enthalten.
- Alkohol wurde ganz aus der Verbotsliste gestrichen. Die vier Internationalen Verbände, für die dieses Verbot in der Vergangenheit noch gegolten hat, haben im Rahmen ihrer Disziplinargewalt die Möglichkeit, eigene Verbote abseits der Anti-Doping-Bestimmungen zu erlassen.
- Durch den Wegfall von Alkohol wurde die Substanzklasse P2. Beta-Blocker in P1. Beta-Blocker umbenannt.
Zudem wurden in den Substanzklassen S1, S4 und S9 einige Klarstellungen vorgenommen und Beispiele angeführt.
Monitoring Program
Das „Monitoring Program“ dient der WADA zur Untersuchung und der Beobachtung der Verwendung von Substanzen, die möglicherweise missbräuchlich verwendet werden könnten. Nicht selten finden sich diese Substanzen in späteren Jahren auf der Dopingliste. Neu untersucht ab 2018 wird die Verwendung von „Bemitil“ (jederzeit) sowie „Hydrocodone“ (nur im Wettkampf). „Mitragynine“ und „Telmisartan“ wurden aus dem Monitoring Programm genommen.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
Download:
Verbotsliste 2018
Summary of Major Modifications and Explanatory Notes
Monitoring Program 2018